So fördert der Staat Bauherren
Staatliche Wohnbauförderung ist ein umfangreiches Thema mit vielen Unterkapiteln, da es nicht die eine und einzige Art der Wohnbauförderung gibt. Es gilt sich bei diesem Thema immer wieder neu zu informieren und themenspezifische Veränderungen zur Kenntnis zu nehmen. Grundsätzlich gilt aber, dass sich niemand alleine auf die staatliche Wohnbauförderung verlassen sollte, wenn es darum geht ein Eigenheim zu finanzieren. Dabei gibt es mehrere Standard-Posten bei der Wohnungsbauförderung. Zunächst kann eine Person auf die Arbeitnehmer-Sparzulage als vermögenswirksame Leistung zurückgreifen. Jedoch ist dies nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbstständige möglich. Anspruch auf eine solche Zulage hat ein Arbeitnehmer nur, wenn sein Einkommen nicht mehr als 20 000 Euro pro Jahr beträgt. Bei Verheirateten ist es ein Betrag von 40 000 Euro. Die Sparleistung darf pro Jahr nicht mehr als 470 Euro betragen, die der Staat dann mit 9 Prozent bezuschusst. Letztlich führt der Arbeitgeber den Sparbetrag sofort für das Sparprodukt ab. Bausparen gehört zu den Produkten, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage möglich ist. Jedoch verringert sich bei Wohnförderungszwecken der Einkommensbetrag. Arbeitnehmer dürfen bei dieser Sparform als Ledige nur noch 17 900 Euro im Jahr verdienen. Die Bausparprämie, die auch unter dem Namen Wohnbauprämie firmiert, wird bei Abschluss eines Bausparvertrags gewährt, wenn die jährlich in den Vertrag eingezahlten Beträge bei Ledigen nicht höher als 512 Euro sind. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag. Die Wohnbauprämie beträgt dann 8,8 Prozent auf die eingezahlten Beträge. Das Jahreseinkommen darf aber hier nicht höher als 25 000 Euro bei Ledigen liegen. Die Bausparprämie ist seit 2009 fest daran gekoppelt, dass das Bausparen tatsächlich zum Wohnungsbau verwendet wird. Eine Ausnahme besteht hier nur für Leute, die jünger als 25 Jahre alt sind. Dann gab es auch noch bis zum Jahre 2005 eine Eigenheimzulage für Häuslebauer. Allerdings wurde mit einem Gesetz diese Subvention 2005 abgeschafft, weshalb diese nun für Personen, die an Wohnbauförderung interessiert sind, nicht mehr maßgebend ist.
